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Krankenhaus St. Josefs-Hospital Cloppenburg startet Sanierung unter Schutzschirm

Krankenhaus St. Josefs-Hospital Cloppenburg startet Sanierung unter Schutzschirm

Betrieb der Klinik wird in vollem Umfang weitergeführt

Das St. Josefs-Hospital Cloppenburg hat bei dem zuständigen Amtsgericht Cloppenburg einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Ziel ist es, das Krankenhaus im Rahmen dieses Verfahrens nachhaltig zu sanieren und für die Zukunft wirtschaftlich solide aufzustellen.

Als Generalhandlungsbevollmächtigte stehen der Geschäftsführung die erfahrenen Sanierungsexperten Stefan Denkhaus und Friedemann Schade von der bundesweit tätigen Kanzlei BRL zur Seite. Als vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Cloppenburg den erfahrenen Klinik-Sanierer Rechtsanwalt, Dr. Rainer Eckert, Hannover, bestellt. Der vorläufige Sachwalter wird das Verfahren überwachen und vertritt die Interessen der Gläubiger.

Andreas Krone, Geschäftsführer des St. Josefs-Hospital Cloppenburg, erklärt die Notwendigkeit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Sanierung: „Die Refinanzierung im Krankenhaussektor ist nicht mehr auskömmlich. Die Kostensteigerungen sowohl im Sachkosten- als auch im Personalkostenbereich wurden in den vergangenen beiden Jahren nicht durch entsprechende Vergütungsanhebungen refinanziert, was zu einer strukturellen Unterfinanzierung geführt hat. Das St. Josefs-Hospital steht wie viele Gesundheitsversorger in ganz Deutschland vor wirtschaftlichen Herausforderungen, die aus den laufenden Krankenhausbetrieben nicht finanziert werden können.“ Die Möglichkeiten, zusätzliche Mittel zu beschaffen, seien mit dem bereits erfolgten Verkauf des Ärztehauses und des Gemeindepsychiatrischen Zentrums ausgeschöpft.

„Wir stellen mit diesem Schritt bewusst frühzeitig die Weichen, um eine durchgreifende Sanierung im Rahmen des gerichtlichen Schutzschirmverfahrens zu ermöglichen“, erklärt Geschäftsführer Andreas Krone. „Ein Schutzschirmverfahren können nur Unternehmen durchführen, die noch zahlungsfähig sind und die nachweisen, dass ihre Restrukturierung erfolgversprechend ist.“

Die rund 860 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des St. Josefs-Hospital Cloppenburg wurden am 18. November in einer Versammlung ausführlich über das Schutzschirmverfahren informiert. Über eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds der Agentur für Arbeit ist die Auszahlung der Gehälter bis Ende Januar 2025 sichergestellt. Ab Februar werden die Löhne und Gehälter dann wieder vollständig vom Krankenhaus gezahlt.

Auch die Versorgung der Patienten läuft wie gewohnt in vollem Umfang weiter. Das Schutzschirmverfahren hat hierauf keine Auswirkungen. Das beinhaltet auch geplante stationäre und ambulante Eingriffe, sie erfolgen wie vereinbart. Das Krankenhaus setzt alle Behandlungen unverändert fort. Die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten ist sichergestellt und wird in vollem Umfang in allen Bereichen und mit identischem Leistungsspektrum fortgeführt. Auch der große Neubau wird wie vorgesehen fortgeführt, der Zeitplan wird eingehalten.

In enger Abstimmung mit dem vom Amtsgericht eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss und der Mitarbeitervertretung wird in den kommenden Wochen ein Restrukturierungsplan erarbeitet und umgesetzt. Fest steht für die Geschäftsführung, dass die positive Leistungsentwicklung im laufenden Jahr, erzielt unter anderem durch die Stabilisierung der Geburtshilfe, die Etablierung einer 24-stündigen Bereitschaft zur Versorgung von Herzinfarkten und die Etablierung eines OP-Roboters in der Orthopädie, fortgeführt werden soll.

„Der Schutzschirm ist der Startschuss, um das Unternehmen wirtschaftlich so zu stabilisieren, dass es auch in Zukunft seine wichtige Rolle als verlässlicher Gesundheitsversorger der Bürgerinnen und Bürger in der Region weiterhin ausüben kann“, erläutert Ulrich Pelster, Vorstand der Schwester Euthymia Stiftung, zu deren Klinikverbund das St. Josefs-Hospital Cloppenburg gehört.

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