Katholisches Bildungszentrums für Pflegeberufe im Landkreis Cloppenburg gegründet: St. Josefs-Hospital und St. Pius-Stift gehen zukünftig in der Pflegeausbildung gemeinsame Wege – Kooperationsvereinbarung unterzeichnet
Der Personalmangel in der Pflegebranche im allgemeinen und das Werben um pflegerische Fachkräfte für die Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ist derzeit gesellschaftlich eines der bestimmenden Themen. Hinzu kommt das vom Gesetzgeber beschlossene Pflegeberufereformgesetz vom 22. Juni 2017, welches die Neuordnung und die damit einhergehende generalistisch ausgestaltete Pflegeausbildung ab dem 1. Januar 2020 verbindlich vorschreibt. Künftig wird die Ausbildung in der Pflege damit einheitlicher. Mit dem Pflegeberufereformgesetz wird eine neue generalistische angelegte Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" eingeführt. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege und allen ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Grund genug diese anstehenden Herausforderungen zum Anlass zu nehmen und die lokale Situation in Cloppenburg auf Effizienz und Sinnhaftigkeit hin zu untersuchen und neu auszurichten. Derzeit betreibt die Schwester Euthymia-Stiftung mit Sitz in Vechta auf dem Krankenhausgelände die Pflegeschule St. Franziskus, die den theoretischen Teil der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegekräfte für die Krankenhäuser in Cloppenburg und Vechta sicherstellt. Im gleichen Gebäude findet auch der Schulbetrieb des St. Pius-Stiftes statt. In der Schule werden für das Alten- und Pflegeheim St. Pius-Stift und rund 40 weitere Einrichtungen in der ambulanten und stationären Altenhilfe in der Region die Auszubildenden im Beruf der Altenpflegerin, des Altenpflegers beschult.
Da mit der generalistisch angelegten Pflegeausbildung in der Zukunft die strikte Trennung der Ausbildungsberufe fast gänzlich aufgehoben wird, lag es nahe einen gemeinsamen Schulbetrieb für den Landkreis Cloppenburg zu organisieren. Zu diesem Zwecke wurde nun von den Verantwortlichen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die beinhaltet, dass die theoretische Ausbildung der o.g. Einrichtungen ab dem 1. April 2020 durch das „Katholische Bildungszentrum für Pflegeberufe im Landkreis Cloppenburg“ sichergestellt wird. Das Bildungszentrum wird zukünftig in Gänze durch die Schwester Euthymia-Stiftung Vechta getragen. Der Schulbetrieb des Altenheimes St. Pius-Stift wird damit zukünftig in die Schwester Euthymia-Stiftung integriert.
Ulrich Pelster, Vorstand der Schwester Euthymia-Stiftung sagte im Zuge der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung:
„Dass diese Kooperation im Landkreis Cloppenburg zustande kommt, ist hocherfreulich. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, insbesondere Herrn Schröer, für die hervorragende Zusammenarbeit und vertrauensvolle Kooperationsbereitschaft. Hier entsteht etwas sehr gutes für den Landkreis Cloppenburg.“
„Die Sicherstellung der Nachwuchskräfte in der Pflege ist eine der zentralen Herausforderungen für uns als Krankenhaus. Ich sehe eine Chance in der generalistischen Ausbildung und glaube damit die Attraktivität des Pflegeberufes aufgrund der verbesserten Flexibilität in der Berufswahl steigern zu können. Dass es uns gelungen ist auf örtlicher Ebene eine Kooperation mit dem St. Pius-Stift zur gemeinsamen Ausbildung der Pflegekräfte zu schließen, ist ein großer Erfolg und verbessert unsere Positionierung im umkämpften Markt um den intensiv umworbenen Nachwuchs“, sagte Lutz Birkemeyer als Geschäftsführer des St. Josefs-Hospitals Cloppenburg.
Hermann Schröer, Vorstand des St. Pius-Stiftes pflichtete bei:
„Die Kooperation der beiden Schulen ist konsequent und ein richtiger Schritt um die Ziele der generalistischen Ausbildung und damit die Aufwertung der Pflegeberufe zu erreichen. Allerdings ist auch durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sicherzustellen, dass es nicht zu einer Niveauabsenkung für das Berufsfeld Altenpflege kommt. Der vorliegende Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, der am 13.06.2018 vom Kabinett beschlossen wurde, ist in diesem Bereich dringend nachzubessern, so auch die übereinstimmende Meinung der Fachleute in den Berufsverbänden. Die in dem vorliegenden Entwurf festgelegten Kompetenzanforderungen für die Altenpflege, wurden in einer Weise festgelegt, dass die Ausbildung nicht mehr den ständig steigenden Anforderungen in der Pflege von alten und sterbenden Menschen entspricht.
Auch die Leitungen der Pflegeschulen freuen sich über den Zusammenschluss der beiden Einrichtungen:
Dr. phil. Jochen Berentzen, Leiter der Pflegeschule St. Franziskus sagte:
„Zukünftige Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner werden ein solides Fundament pflegerischer Kompetenzen erwerben, die es Ihnen ermöglichen sich schnell in unterschiedlichste pflegerische Versorgungsbereiche einzuarbeiten. Es wird ein neues Berufsbild entstehen. Wie bereits gegenwärtig, ist auch weiterhin eine fachliche Spezialisierung durch Fort- und Weiterbildung nötig. Für diese Herausforderung sind wir durch diese Kooperation sehr gut vorbereitet.“
Dr. Beate Schulte, Leiterin der Berufsfachschule Altenpflege des St. Pius-Stift erklärte:
„Mit der generalistischen Pflegeausbildung werden die Auszubildenden grundsätzlich flexibler ausgebildet als in den bisherigen Berufsausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege, so dass für die zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ein leichterer Wechsel zwischen den pflegerischen Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen möglich ist. Beispielsweise müssen in der neuen Pflegeausbildung ab 2020 alle Auszubildenden verpflichtende Praktikumseinsätze in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege absolvieren. Auf diese Weise bekommen die Auszubildenden in allen Versorgungsbereichen entsprechende Kompetenzen vermittelt.“
Bis zum Start des ersten gemeinsamen Ausbildungslehrganges am 1. April 2020 ist zwar noch etwas Zeit, bis die gemeinsame theoretische Ausbildung startet. Dennoch muss die verbleibende Zeit intensiv genutzt werden, um die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die zu vermittelnden Lern- und Lehrinhalte in die Ausbildungs-Curricula und Stundenpläne einzuarbeiten. Es gibt also noch eine Menge Arbeit, die im Vorfeld des Beginns des gemeinsamen Schulbetriebs zu erledigen ist.
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